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Alkoholverbot im öffentlichen Raum?

Der öffentliche Raum ist ein Ort, an dem sich alle Menschen frei bewegen, treffen und austauschen können. Gerade auch junge Menschen nutzen den öffentlichen Raum als Treffpunkt und Ausgangsort, wo kein Konsumzwang herrscht. Verschiedene Nutzungsansprüche des öffentlichen Raums führen zu kontroversen Diskussionen in Medien und Politik. Dabei werden Forderungen nach Verboten und repressiven Massnahmen immer lauter.

So sprechen sich 30 von 35 Städten in einer Umfrage der schweizerischen Städteverbandes für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum aus und fordern vom Bund Rechtsgrundlagen für solche Verbote. Knapp die Hälfte dieser Städte denkt darüber nach, ein solches (zeitlich oder örtlich limitiertes) Alkoholverbot einzuführen, wie es die Stadt Chur bereits seit 2008 kennt.

In der Vorlage "Öffentlicher Raum - Grundsätze und Massnahmen" vom 16. Februar 2010 schreiben Sie unter Punkt ,,5.1. Alkoholkonsum" folgendes: 

Es soll u. a. rasch geprüft werden, ob weitergehende rechtliche Massnahmen notwendig sind. So kennt beispielsweise die Stadt Chur sogenannte suchtmittelfreie Zonen. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Polizeigesetz der Stadt Chur» verbietet den Konsum von Alkohol, Nikotin sowie anderen Suchtmitteln auf Schulhaus- und Kindergartenarealen sowie auf Kinderspielplätzen. In Freizeitanlagen sowie in öffentlichen Park- und Gartenanlagen kann der Churer Stadtrat ebenfalls suchmittelfreie Zonen festlegen. Zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet verboten. Mit dieser Bestimmung soll der Alkoholkonsum von Jugendlichen unterbunden und "ein wesentlicher Beitrag zur Imagepflege der Alpenstadt Chur" geleistet werden.

Die Idee eines Alkoholverbotes im öffentlichen Raum ist ein Beispiel einer Verbotsund Bevormundungskultur, die in erster Linie gegen Jugendliche gerichtet ist. Die Freiheit wird immer mehr eingeschränkt und das Recht auf Selbstbestimmung in Frage gestellt.

Expertinnen der Suchtprävention halten es aber für einen Trugschluss, zu meinen, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit verringere den Alkoholkonsum. Es wird nicht weniger konsumiert, sondern einfach an anderen Orten. Forderungen nach mehr Repression zielen daher in eine falsche Richtung, weil sie nicht bei den Ursachen der Entstehung von Gewalt und Konflikten ansetzen.

Alle, insbesondere die Jugendlichen, sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen - aber ohne Verbote und repressive Massnahmen, sondern durch Prävention, Aufklärungsarbeit und Selbstbestimmtheit.

Es stellen sich daher folgende Fragen an den Stadtrat:

  1. Wie hat der Stadtrat sich in der Umfrage des Städteverbandes geäussert?
  2. Wie steht der Stadtrat zu einem Alkoholverbot im öffentlichen Raum?
  3. Fasst der Stadtrat bereits solche Massnahmen ins Auge?
  4. Erachtet der Stadtrat ein Alkoholverbot als sinnvolles Instrument, um einem übermässigen Alkoholkonsum entgegenzuwirken?
eingereicht am: 15. September 2010
eingereicht durch: Pascal Kübli

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