Bund kürz Bundessubventionen für Fensterersatz und Fassadendämmung - Kanton St.Gallen gleicht die Kürzung des "Gebäudeprogramms" nicht aus
In der Sonntagspresse war zu lesen: „Das Gebäudeprogramm" krebst zurück. Hauseigentümer haben die Subventionen für Fassadendämmung allzu eifrig abgerufen. Nun wird ab dem 1. April nur noch 40.00 anstatt 70.00 Fr Förderbeiträge pro m2 Fenster und die Minimalsumme an Fördermittel wird von 1000.00 auf 3000.00 Fr angehoben. Einige Kantone wie die beiden Basel, Thurgau und Schaffhausen halten an der Höhe der bisherigen Förderung des Bundes fest. Die Differenz zahlen sie aus eigenen Mitteln.
Der Kanton St. Gallen scheint dies nicht vorzuhaben.
Mit dem Energiekonzept 2050 hat sich die Stadt für eine intensivierte finanzielle Förderung von Energieeffizienzmassnahmen ausgesprochen. Nicht jeder/jede Bauherr/Bauherrin kann sich finanziell eine Gesamtsanierung leisten und fällt schnell mit der neuen Subventionsordnung unter die geforderte Minimalsumme. Durch die Herabsetzung der Subventionen für die Dreifachverglasung werden sich doch Einige für die günstigere Zweifachverglasung entscheiden, dies entspricht kaum den Zielen des Energiefonds. Deshalb meine Fragen an den Stadtrat:
- Kann und will die Stadt St.Gallen mit Hilfe ihres Energiefonds den Differenzbetrag ausgleichen?
- Wie wäre ein mögliches Vorgehen, da ja kleinere Subventionsgesuche nicht mehr beim Kanton eingereicht werden können, z.B. mit einem städtischen „Gebäudeprogramm-light"- Eingabeformular? Gibt es aufgrund der neuen Bundesregelung Anpassungen an das revidierte „Energiefonds "Reglements, welches seit 1.1.2011 in Kraft ist?



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