Welche Schulsozialarbeit braucht St.Gallen?
Die Schule hat nebst dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag - beides ist gemäss Artikel 3, Abs. 1 des Volksschulgesetzes des Kantons St.Gallen gesetzlich fordert. Der Schulalltag hat sich in den letzten Jahren stark verändert, wodurch sich auch das Erfüllen dieser Aufträge veränderte.
Im Volksschulgesetz erhält man Angaben über "Fördernde Massnahmen", welche dem Kind - damit auch den Lehrpersonen - zur Unterstützung in Schulfragen zur Verfügung gestellt werden. Lehrpersonen der Stadt St.Gallen können über die kantonal festgelegten Massnahmen hinaus, auf weitere Fachstellen zurückgreifen. Zur Unterstützung in der Erfüllung des Erziehungsauftrages stehen den Lehrpersonen nebst schulischen Angeboten wie integrierte Schülerinnen und Schülerförderung (ISF), die Schulsozialarbeit zur Seite.
Wo Schnittstellen im selben Arbeitsfeld bestehen, braucht es Absprachen. Je klarer die Zusammenarbeit unter den Fachkräften geregelt ist und umso genauer die Aufträge sind, desto besser ist das Leistungsergebnis -desto mehr profitieren letztlich die Schulkinder.
Die Einführung der Schulsozialarbeit Primarstufe und der Oberstufe ist Jahre her. Die Vorstellungen von Beteiligten (Lehrpersonen, Eltern, weiteren Fachleuten) zum Auftrag der Schulsozialarbeit gehen weit auseinander. Auch die Zuständigkeiten scheinen nicht klar geregelt: im Gegensatz zur tatsächlichen Situation steht doch im Strategiepapier "Schulen 2020" als verantwortliche Stelle das Jugendsekretariat. Der Kredit für das "Time-out-Angebot auf der Primarstufe" wurde abgelehnt - das Bedürfnis aber, dass Kinder und Lehrpersonen in spezifischen Situationen besondere Unterstützung benötigen, bleibt bestehen. Das sind Gründe, die für eine Klärung des Angebotes .schutsoatalarbelt in St.Gallen" sprechen. Die Unterzeichnenden bitte deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welchem Auftrag wurde die Schulsozialarbeit Primarstufe eingeführt? Welchen Konzepten folgt die Schulsozialarbeit Primarstufe und Oberstufe?
- Existiert eine Evaluation der Schulsozialarbeit? Oder kann eine Rückmeldung von Lehrpersonen gemacht werden? Wenn nein, würde eine solche als nützlich angesehen? Ist die Zuteilung zu unterschiedlichen Amtsstellen und Leitungen (Primar-/Oberstufe) zweckmässig?
- Reichen die derzeitigen Stellenprozente in den jeweiligen Schulquartieren aus? Wenn nein, wie werden die spezifischen Herausforderungen berücksichtigt? Wie ist die Strategie in Bezug auf die Thematik "Berg- und Talschulhäuser"?
- Ist das jeweilige Modell (Primar-/Oberstufe) zweckmässig?
- Ist es möglich, auf der Primarstufe ein Pilotprojekt zu lancieren, das die Schulsozialarbeit ins Schulhaus integriert (Kooperationsmodell analoq Schulsoziarbeit Oberstufe)? Wenn ja, würde dieses Projekt nach einer bestimmten Zeit evaluiert?
- Wie setzt sich die Arbeit der Schulsozialarbeit zusammen? (Einzelberatungen und Begleitung von Kindern/Jugendlichen, Lehrkräften und Eltern; Gruppen- oder Klassengespräche; Projekte (präventive Projekte oder Projekte im Zusammenhang mit Schulentwicklung); Zusammenarbeit mit schulinternen und externen Fachstellen) (Allenfalls braucht es auch eine Ergänzung dieser Aufzählung?).
- Kann eine Unterscheidung in präventive/ressourcenorientierte und problemorientierte (Kriseninterventionen) Arbeit gemacht werden? Wie hoch ist der Anteil für Kriseninterventionen? (Sollten sich die Zahlen je Schulhaus, Alter oder sonst wie sehr unterscheiden, bitte um detaillierte Auflistung)
- Besteht der Auftrag und/oder die Möglichkeit sozialpädagogische Einzel- oder Gruppenarbeit zu leisten?
- Wann delegiert die Schulsozialarbeit Beratungen an schulexterne Stellen? Wo liegt die Abgrenzung?
eingereicht am: 24. August 2010 eingereicht durch: Rahel Gerlach



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