Motionen

Mit einer Motion wird beantragt, dass der Stadtrat einen Entwurf für einen Beschluss entwirft (z.B. Revision der Gemeindeordnung oder rechtsetzende Reglemente). Dazu muss sie vom Stadtparlament für erheblich erklärt werden. Nachfolgend sind sämtliche Motionen der Stadtparlamentarierinnen und Stadtparlamentarier der SP seit 2001 aufgeführt.

Ein Energiereglement als gesetzliche Grundlage für das Energiekonzept und einen allfälligen Energieplan

Unsere Stadt ist auf dem Wege, ihre Energieprobleme nachhaltig zu lösen. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst der DTB und ihrer Mitarbeitenden. Es fehlt unserer Energiepolitik aber die notwendige institutionelle Sicherung, die ihre Abhängigkeit von einzelnen Personen und zufälligen Gegebenheiten vermindert und sie längerfristig auf dem Zielpfad hält.

Klare Regeln für Postulate

Wiederholt ergaben sich im Stadtparlament bei der Behandlung von Postulaten (Erheblicherklärung, Postulatsbericht) verfahrensmässige Unsicherheiten. Die entsprechenden Artikel im Geschäftsreglement des Stadtparlamentes sind nicht genügend eindeutig. Sie sollten deshalb überprüft und soweit nötigang angepasst werden. Dies mit 
dem Ziel, klare Regeln für die Behandlung von Postulaten zu formulieren.

Entkoppelung der Fernwärmegebühren vom Ölpreis

Juristisch gesehen ist die Abgabe für den Bezug von Fernwärme eine Gebühr, welche in ihrer Höhe vom Äquivalenzprinzip begrenzt ist. Von der Bezügerseite wird sie allerdings als Preis in einem Markt mit Substitutionsgütern (Öl, Gas, Holzschnitzel, Erdwärme etc.) verstanden. 

Gesündere Handhabung des Ferienbezugs

In der Presse war Anfang August 2007 mitgeteilt worden, dass der langjährige VBSG-Chef nach Chur wechselt, wo er Direktor der Stadtbus Chur AG werde. In den entsprechenden Artikel war auch nachzulesen, dass der VBSG-Chef «im Jahr 2005 ... mehr als ein Jahr nicht bezogene Ferien angehäuft» hätte, wovon «etwa die Hälfte ausbezahlt werden müsse».

Verfahren bei Motion und Postulat

Motionen und Postulaten stellt der Stadtrat dem Parlament Antrag (mit ausführlicher Begründung), ob der Vorstoss erheblich erklärt werden soll oder nicht. Gelegentlich schlägt er auch einen abgeänderten Motions- oder Postulatsauftrag vor, oder stellt Antrag auf Umwandlung einer Motion in ein Postulat. Gemäss geltender Geschäftsordnung bleibt der volle Wortlaut der stadträtlichen Argumentation sein Geheimnis bis zum mündlichen Vortrag durch das zuständige Mitglied des Stadtrates. 

Erstinformationsrecht des Stadtparlaments

Nach Art. 33 des Geschäftsreglements des Stadtparlaments ist der Stadtrat gehalten, die Öffentlichkeit über Vorlagen an das Stadtparlament" nach Möglichkeit" erst dann zu informieren, wenn die Vorlagen den Mitgliedern zugestellt worden sind.

Leistungsauftrag für die Stiftung St.Galler Museen

Die Stiftung St.Galler Museen befindet sich in einer Phase der Neuorientierung. Unter dem Signet "3 
Häuser - 3 Museen" sind erste Umrisse des neuen Konzeptes bekannt geworden. Dabei geht es nicht nur um eine organisatorische Umstrukturierung der bisherigen 4 Museen und die "Auslagerung" bzw. einen neuen Standort für das Naturmuseum, sondern auch um eine neue Leitungsstruktur und eine verstärkte Vernetzung mit vielen andern Kulturinstitutionen in Stadt und Region St. Gallen.

St.Gallen - Vorwärts als Energiestadt!

Die Stadt St, Gallen ist seit 2003 - wie rund 100 andere Schweizer Gemeinden - mit dem Label Energiestadt" ausgezeichnet. Damit ist die Stadt herausgefordert, wirksame Massnahmen für eine nachhaltige Energiepolitik umzusetzen und laufend zu verbessern.

Einreichung von Vorstössen

In letzter Zeit ist es immer wieder vorgekommen, dass Vorstösse, die zur Unterschrift durch die Mitglieder des Grossen Gemeinderates während einer Sitzung zirkulierten, am Ende der Sitzung verschwunden waren und damit nicht als eingereicht gelten konnten. 

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