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Ein Energiereglement als gesetzliche Grundlage für das Energiekonzept und einen allfälligen Energieplan

Unsere Stadt ist auf dem Wege, ihre Energieprobleme nachhaltig zu lösen. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst der DTB und ihrer Mitarbeitenden. Es fehlt unserer Energiepolitik aber die notwendige institutionelle Sicherung, die ihre Abhängigkeit von einzelnen Personen und zufälligen Gegebenheiten vermindert und sie längerfristig auf dem Zielpfad hält.

In einigen Grundzügen ist die städtische Energiepolitik in Art. 3bis der Gemeindeordnung (GO) geregelt.

Sodann hat der Stadtrat im Jahre 2006 ein Energiekonzept entworfen und dem Stadtparlament am 20. März 2007 zur Kenntnis gebracht. Eine aktualisierte und erweiterte Auflage des Konzeptes ist für Sommer 2011 in Aussicht gestellt worden.

Ein solches Energiekonzept entbehrt bis jetzt einer gesetzlichen Grundlage. Dasselbe gilt für einen allfälligen Energieplan oder Energierichtplan. Die Existenz eines Energiekonzeptes und seine über die Grundzüge gemäss Art. 3bis GO hinausgehende Ausgestaltung, soweit diese Art. 3bis GO nicht widerspricht, liegen völlig im Belieben und Ermessen des Stadtrates.

Anderseits aber wird das Energiekonzept nicht selten als massgebliches Dokument zitiert. Insbesondere wird im Energiefondsreglement vom 26. August 2008, also in einem Text von Gesetzesrang, auf das Energiekonzept mehrmals wie auf eine übergeordnete Regelung Bezug genommen: z.B. in Art. 12 und in Art. 5 Abs. 3.

Der Zweck eines Energiereglemens ist also ein doppelter:

  • Es hat die Umsetzung von Art. 3bis GO und die Berichterstattung darüber reglementarisch zu sichern.
  • Es bildet die gesetzliche Grundlage für ein Energiekonzept und einen allfälligen Energieplan oder Energierichtplan. Namentlich sind der Zweck des Energiekonzeptes und die wesentlichen Anforderungen an seinen Inhalt zu umschreiben und die Erstellung eines solchen Konzeptes und seine regelmässige Aktualisierung zu fordern.

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Stadtparlament den Entwurf für den Erlass eines Energiereglements vorzulegen.

eingereicht durch: Beat Weber
eingereicht am: 5. Juli 2011

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