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Einreichung von Vorstössen

In letzter Zeit ist es immer wieder vorgekommen, dass Vorstösse, die zur Unterschrift durch die Mitglieder des Grossen Gemeinderates während einer Sitzung zirkulierten, am Ende der Sitzung verschwunden waren und damit nicht als eingereicht gelten konnten. 

Dieser Misstand ist für die Beteiligten ärgerlich und für den Ratsbetrieb störend. Mahnungen des Präsidiums an die Ratsmitglieder, diesen Vorfällen vermehrt Beachtung zu schenken, sind bisher wirkungslos geblieben. Das Präsidium sollte daher in Zukunft am Sitzungsschluss überprüfen, ob alle zirkulierenden Vorstösse auch tatsächlich beim Stadtschreiber angekommen sind und allenfalls "verschollene" Vorstösse noch ans Tageslicht befördern lassen. Es stellt sich damit die Frage, ob nicht im Geschäftsreglement des Grossen Gemeinderates eine entsprechende Verfahrensweise eingefügt werden soll.

Das Präsidium des Grossen Gemeinderates wird daher eingeladen, das dargelegte Problem zu prüfen und dem Rat Bericht und Antrag für eine allfällige Ergänzung des Geschäftsreglementes vorzulegen, welche diesen Misstand beheben kann.

eingereicht am: 1. Juli 2003
eingereicht durch: Martin Boesch

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