Entkoppelung der Fernwärmegebühren vom Ölpreis
Juristisch gesehen ist die Abgabe für den Bezug von Fernwärme eine Gebühr, welche in ihrer Höhe vom Äquivalenzprinzip begrenzt ist. Von der Bezügerseite wird sie allerdings als Preis in einem Markt mit Substitutionsgütern (Öl, Gas, Holzschnitzel, Erdwärme etc.) verstanden.
Der Stadtrat legte in der Vorlage betreffend Nachtrag I zum Stadtwerke-Reglement (Vorlage Nr. 4059 vom 21.2.08) eine Neufassung des Artikels 19 vor, der darauf abzielt, die Koppelung der Fernwärmeabgabe an den Ölpreis abzuschaffen. Das Anliegen ist nicht unberechtigt, bedarf aber einer vertiefteren Betrachtung der Entstehungsgeschichte und Finanzierung der Fernwärmeversorgung in der Vergangenheit sowie detailliertere Informationen über die zukünftige Gestaltung der Fernwärmeabgaben. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:
- Seit der Erstellung der Fernwärmeversorgung wurden deren Verluste wiederholt mit Millionenbeträgen zu Lasten des allgemeinen Haushalts entschuldet. In der Rechnung 2006 konnten erstmals aus dem Ergebnis der Rechnung der Fernwärmevers orqunq Einlagen in der Höhe von rund 1,8 Mio. zu Gunsten der Ablieferungs- und der Tarifausgleichsreserve gemacht werden. Bevor eine Entkoppelung vom Ölpreis greifen kann, müssen fairerweise die Entschuldungsaktionen zu Lasten des allgemeinen Haushalts nachfinanziert werden, unter Berücksichtigung der in jüngster Zeit möglich gewordenen Einlagen und allenfalls einer Verzinsung der Entschuldungen in der Vergangenheit.
- Die Nutzung der Fernwärme ist ökologisch sehr sinnvoll (Nutzung ohnehin vorhandener Abwärme) und sollte daher gefördert werden. Das bedeutet, dass auch für einen technisch machbaren Ausbau des Fernwärmenetzes Reserven gebildet werden sollen.
Eine Abkoppelung vom Ölpreis muss fairerweise diese Finanzierungsziele berücksichtigen.
- Eine flächendeckende Versorgung auf Stadtgebiet ist - wenn überhaupt - in absehbarer Zeit technisch und finanziell kaum erreichbar. Liegt die Fernwärmeabgabe markant unter dem Ölpreis (und damit auch unter dem Gaspreis), sind Bezüger von Fernwärme privilegiert. Daher ist zu prüfen, in welcher Bandbreite eine Unterschreitung des Ölpreises unter Gerechtigkeitskriterien akzeptabel ist. Gleichzeitig soll aus Sicht potentieller Neubezüger der «Preis» (Anschluss- und Bezugsabgabe) für die Fernwärme attraktiver sein als C02-belastendere ÖIund Gasheizungen (vgl. Energiekonzept 2050).
Der Stadtrat wird daher beauftraqt, dem Stadtparlament einen Nachtrag zum Stadtwerke-Reglement vorzulegen, der unter den dargelegten Überlegungen eine Abkoppelung der Fernwärmeabgaben vom Ölpreis ermöglicht.
eingereicht am: 11. März 2008 eingereicht durch: SP/JUSO/PFG-Fraktion



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