Erstinformationsrecht des Stadtparlaments
Nach Art. 33 des Geschäftsreglements des Stadtparlaments ist der Stadtrat gehalten, die Öffentlichkeit über Vorlagen an das Stadtparlament" nach Möglichkeit" erst dann zu informieren, wenn die Vorlagen den Mitgliedern zugestellt worden sind.
Dieses Erstinformationsrecht ist leider wiederholt missachtet worden. Jüngstes Beispiel ist die Vorlage des Stadtrates zur neuen Schulorqanisation. Die Mitglieder des Stadtparlaments wurden von der Stadtkanzlei am 15. März 2006 um 10.30 Uhr per E-Mail über die sehr umfangreiche Vorlage des Stadtrates vom Vortag orientiert, dies mit dem Hinweis auf eine Medienorientierung um 10.00 Uhr. Die Vorlage selbst konnte im Extranet der Stadt heruntergeladen werden. Da wahrscheinlich bei weitem nicht alle Mitglieder des Stadtparlaments jeden Tag oder sogar mehrmals täglich ihre elektronische Post abrufen, dürften viele dann durch die Medien von der wichtigen Vorlage Kenntnis erhalten haben. Eine besondere Dringlichkeit dieser Medienorientierung ist übrigens nicht erkennbar.
Doch auch beim Sammelversand von Vorlagen per Post ist die Situation unbefriedigend. Offenbar erfolgt der Versand an die Medien jeweils gleichzeitig wie an die Mitglieder des Parlaments. Da die Medienunternehmen - anders als Privatpersonen - in der Regel über Postfächer verfügen, können sie die Vorlagen unter Umständen bereits am Versandtag in Empfang nehmen. Der Unterzeichnete hat deshalb schon wiederholt frühmorgens aus der Zeitung von Vorlagen des Stadtrates vernommen, die ihm dann erst im Verlauf des Tages per Post zugestellt wurden.
Organisatorisch lässt es sich ohne weiteres einrichten, dass das Erstinformationsrecht des Parlaments gewährleistet ist. Zweckmässigerweise wird für die Orientierung der Medien und der Öffentlichkeit eine Karenzfrist festgelegt, innert welcher die Mitglieder des Stadtparlaments von den Vorlagen wenigstens überblickweise Kenntnis nehmen können.
Das Präsidium wird deshalb beauftragt, einen Nachtrag zum Geschäftsreglement des Stadtparlaments auszuarbeiten. Dieser soll festlegen, dass die Vorlagen des Stadtrates den Medien und der Öffentlichkeit frühestens einen Tag, nachdem sie den Mitgliedern des Rates zugegangen sind, bekanntgegeben werden.
eingereicht am: 21. März 2006 eingereicht durch: Jürg Diggelmann



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