Klare Regeln für Postulate
Wiederholt ergaben sich im Stadtparlament bei der Behandlung von Postulaten (Erheblicherklärung, Postulatsbericht) verfahrensmässige Unsicherheiten. Die entsprechenden Artikel im Geschäftsreglement des Stadtparlamentes sind nicht genügend eindeutig. Sie sollten deshalb überprüft und soweit nötigang angepasst werden. Dies mit
dem Ziel, klare Regeln für die Behandlung von Postulaten zu formulieren.
Im Einzelnen geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Welcher Text gilt als verbindlicher Auftrag an den Stadtrat?
- Wonach richtet sich der Ablauf der Debatte (Art. 48ff oder Art.60ff GeschR)?
- Ist das blosse "Kenntnisnehmen" ein sinnvoller Beschluss (Aktenkenntnis der Vorlagen wird ja stets vorausgesetzt)? Was für eine Rechtswirkung entfaltet dieser Beschluss, Zustimmung zu allem was im Bericht steht?
- Wäre es allenfalls möglich und sinnvoller, die Kenntnisnahme zu qualifizieren ("zustimmende" bzw. nicht zustimmende Kenntnisnahme)?
- Können im Postulatsbericht vom Stadtrat auch materielle Anträge gestellt werden (z.B. ein Projektierungskredit) oder ist dazu zwingend eine eigene (Sach-)Vorlage des Stadtrates nötig?
- Könnten solche materiellen Anträge bzw. Beschlüsse auch vom Parlament abgeändert bzw. auch neu gestellt werden?
- Muss die "Nicht-Abschreibung" mit einem Zusatzauftrag an den Stadtrat verbunden sein oder genügt der Hinweis auf den ursprünglichen Postulatsauftrag, der noch nicht (vollständig) erfüllt wurde? Kann allenfalls einfach eine Ergänzung verlangt werden?
Alle diese Fragen bedürfen der Klärung und die entsprechenden Erkenntnisse sollten im Geschäftsreglement klar verständlich festgehalten werden.
Das Präsidium des Stadtparlamentes wird deshalb eingeladen, dem Parlament Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen für eine Anpassung des Geschäftsreglements, um die Regeln für Postulate klar zu formulieren.
eingereicht am: 27. Oktober 2009 eingereicht durch: Martin Boesch



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