Leistungsauftrag für die Stiftung St.Galler Museen
Die Stiftung St.Galler Museen befindet sich in einer Phase der Neuorientierung. Unter dem Signet "3
Häuser - 3 Museen" sind erste Umrisse des neuen Konzeptes bekannt geworden. Dabei geht es nicht nur um eine organisatorische Umstrukturierung der bisherigen 4 Museen und die "Auslagerung" bzw. einen neuen Standort für das Naturmuseum, sondern auch um eine neue Leitungsstruktur und eine verstärkte Vernetzung mit vielen andern Kulturinstitutionen in Stadt und Region St. Gallen.
Diese Dynamik in unserer Museumslandschaft und die angestrebte Zielrichtung sind grundsätzlich zu begrüssen, ebenso die enge Zusammenarbeit von Stadt und Stiftung. In finanzieller Hinsicht trägt bisher die Stadt St. Gallen die Hauptlast der betrieblichen Aufwendungen und des Gebäudeunterhaltes. Vermutlich wird dies auch in Zukunft so bleiben, auch wenn anzustreben ist, dass Region und Kantone (SG, AR, TG) angemessene Beiträge an den Museumsstandort Ostschweiz leisten werden.
Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, auf welcher Basis das (finanzielle) Engagement der Stadt beruht. Neben dem Beschluss zur Stiftungsgründung (1979) sind es die Subventionsentscheide aus den Jahren 1987 (mit Nachträgen 1989., 1992 und 1999) sowie 2004. Alle diese Beschlüsse des Grossen Gemeinderates sind inhaltlich sehr offen gehalten und haben kaum Einfluss auf das Museumskonzept. So verpasst die Stadt die Chance, ihren hohen finanziellen Einsatz an eine verbindliche Leistungsvereinbarung zu knüpfen. Daran ändert auch nichts, dass die Stadt im Stiftungsrat vertreten
ist, denn diese Abordnung entscheidet natürlich ungebunden.
In solchen Partnerschaften zwischen öffentlichem Auftraggeber (und Bezahler) urrd einem halböffentlichen oder privaten Leistungsträger haben sich in den letzten Jahren Leistungsaufträge als Lenkungsinstrument sehr bewährt. Dabei geht es darum, die Grundkonzeption sowie die strategischen Eckwerte der Leistungserstellung (zusammen mit den finanziellen Aspekten) verbindlich festzulegen. In den operativen Handlungsspielraum soll auf keinen Fall eingegriffen werden, dies ist Sache des Leistungsträgers mit seinen Organen.
Dies sollte auch für die St.Galler Museen gelten - mit einem Leistungsauftrag erhält die Stadt die Museen, die sie wirklich haben möchte. Die Gelegenheit dazu ist jetzt geradezu ideal,da ja ein neues Konzept ,ohnehin erarbeitet wird, und vermutlich auch die finanziellen Belange neu geordnet werden müssen.
Der Stadtrat wird daher eingeladen, dem Stadtparlament einen Leistungsauftrag für die Stiftung St. Galler Museen zu Beratung und Beschluss zu unterbreiten.
eingereicht am: 7. Dezember 2004 eingereicht durch: Martin Boesch



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