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St.Galler Atomausstieg: Der 10-Punkte-Forderungskatalog der SP

Mit der Initiative „Stadt ohne Atomstrom“ stand die SP am Ursprung des Gegenvorschlages, der im November 2010 vom St.Galler Stimmvolk deutlich angenommen wurde. Damit wurde der folgende Artikel in die Gemeindeordnung aufgenommen: „Die Stadt fördert die Energieeffizienz und die Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die Stadt verfolgt das Ziel, unter Wahrung der Versorgungssicherheit den Bezug von Atomenergie schrittweise zu reduzieren und spätestens im Jahr 2050 keine Atomenergie mehr zu beziehen.“

Die tragischen Ereignisse in Fukushima haben die SP in ihrer Forderung bestärkt, dass dieser Energieartikel konsequent umgesetzt werden muss und für keine Hinhaltetaktik missbraucht werden darf. Eine Gelegenheit dazu bietet sich der Stadt St.Gallen mit dem Energiekonzept 3 (Teil Strom), welches im Sommer 2011 vorgelegt wird. Darin muss die Stadt detailliert Auskunft geben über ihre Absichten und Pläne zur Stromversorgung der Zukunft. 

Die deutsche Regierung hat den Atomausstieg bis 2022 beschlossen und am Mittwoch hat auch der Schweizer Nationalrat den Ausstieg aus dem Atomzeitalter eingeleitet. Doch damit ist die Arbeit noch nicht getan.

Mit ihrem 10-Punkte-Katalog präsentiert die SP Stadt St.Gallen zehn konkrete Forderungen, welche unserer Ansicht nach im Energiekonzept der Stadt enthalten sein müssen. Mit diesen zehn Forderungen zeigt die SP konkrete Massnahmen auf, mittels derer der Atomausstieg gemäss Gemeindeordnung auch tatsächlich und ohne negative Begleiterscheinungen erreicht werden kann. 

Der 10-Punkte-Forderungskatalog:

  1. Stromsparen muss sich für den Konsumenten/die Konsumentin lohnen. Die Stadtwerke sollen deshalb mit neuen Stromtarifen starke Sparanreize schaffen. Degressive Preise sollen verboten werden. Weiter sind progressiv ausgestaltete Tarife für Haushalte einzuführen (steigende Preise ab einem Schwellenwert der dem Stromverbrauch eines sparsamen Vergleichshaushaltes entspricht) oder Stromspar- und Effizienz-Boni an Haushalte und Unternehmen auszubezahlen.
  2. Es soll eine Abgabe von 3-10 Rp/kWh auf Elektrizität erhoben werden. Die Mehreinnahmen durch den Preisaufschlag sollen zur Finanzierung von Fördermassnahmen in Effizienzbereich und zur Förderung von erneuerbarer Stromproduktion auf Stadtgebiet verwendet werden (Basler Modell). Diese Massnahme ist volkswirtschaftlich sinnvoll, belastet das Stadtbudget nicht und wird bereits erfolgreich in anderen Schweizer Städten angewendet.
  3. Die Stadt fördert Massnahmen, um die Verbraucher über ihren persönlichen Stromverbrauch zu informieren (smart metering, etc.). Erst wenn den Kunden bewusst wird, wie viel Strom einzelne Geräte brauchen, wird ein Anstoss zum Stromsparen gegeben. Kunden die überdurchschnittlich viel Strom verbrauchen, sollen explizit auf diese Tatsache aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig sollen Informationen und Tipps zum Stromsparen mitgeliefert werden.
  4. Die Stadt bietet der Bevölkerung und den Unternehmen kostenlose Stromsparberatung an. Sie unterstützt Informationsarbeit und Kampagnen zu Energieeffizienz und sorgsamem Umgang mit Energie und fördert den Ersatz ineffizienter elektrischer Geräte. Gleichzeitig soll Hausbesitzern Information und Beratung betreffend die Nutzung alternativer Energieformen angeboten werden.
  5. Die SP rechnet damit, dass die schweizerischen Atomkraftwerke bis 2024 vom Netz genommen und keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden. Das Angebot an Atomstrom wird somit früher als angenommen reduziert. Es ist keine Option den Schweizer Atomstrom durch solchen aus allenfalls länger produzierenden ausländischen AKW zu ersetzen. Deshalb soll der Stadtrat, im Interesse einer sicheren Stromversorgung aufzeigen, wie er unter diesen Gegebenheiten den Bezug von Atomstrom schrittweise auf 0 senken will. Es soll aufgezeigt werden, wie das Ziel erreicht werden kann und welches die Zwischenziele des beschleunigten Ausstieges aus dem Atomstrom sind.
  6. Im 2-Jahresrhythmus muss der Öffentlichkeit Bericht über die Einhaltung des Ausstiegspfades erstattet werden.
  7. Der Bezug von Strom aus Kohlekraftwerken ist keine Alternative zu Atomstrom und widerspricht dem neuen Energieartikel. Der Stadtrat soll sich konsequenterweise bei der SN Energie für den Ausstieg aus dem Projekt Brunsbüttel einsetzen.
  8. Es braucht ein überzeugendes Konzept zum Bezug von erneuerbarer Energie. Die Stadt muss deutlich machen, wie und woher sie die erneuerbare Energie beziehen möchte. Sollte SN Energie die entsprechenden Investitionen nicht tätigen und damit den Kundenwünschen der Stadt St.Gallen nicht nachkommen, soll die Stadt direkte Investitionen in Wind-, Biomasse- und Solarstromprojekte vornehmen.
  9. Die VBSG-Trolleybusse sollen atomstromfrei fahren. Die VBSG verpflichten sich, sich zu 100% mit Solar-, Wind-, Biomassestrom oder Wasserkraft zu versorgen.
  10. Es braucht ein städtisches Energiereglement mit verbindlichem Charakter. Die St.Galler Energiepolitik muss eine gesetzliche Grundlage erhalten.

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